Turniersaal? Turnierareal?
Offensichtlich ist die Zahl der Verwarnungen von Spielern bei einer friedlich-freundlichen Veranstaltung wie der OIBM klein, sie geht sogar gegen Null. Aber im Lauf der sechsten Runde kam es zu einer Verwarnung wegen eines Regelverstoßes. Der verwarnte Schachfreund hatte den Turniersaal verlassen, obwohl er am Zug war.
Turniersaal oder Turnierareal – worin liegt der Unterschied und was ist im Einzelnen dabei zu beachten? Diese Frage musste Schiedsrichter Hans Brugger in der sechsten Runde der 24. OIBM einem nicht namentlich genannten Teilnehmer erklären, der am Zuge war und sich ohne Hinweis zum Rauchen begab.
Der Turniersaal ist der engere der beiden Begriffe. Darunter ist schlicht und einfach der Raum gemeint, in dem die Partien gespielt werden. Wer am Zuge ist, darf diesen Bereich nur mit vorheriger Zustimmung des Schiedsrichters verlassen – oder muss zunächst seinen Zug ausführen. Umgekehrt dürfen beispielsweise Zuschauer diesen Bereich nur mit Erlaubnis betreten.
Das Turnierareal ist hingegen weiter gesteckt und umfasst neben dem Spielbereich z. B. die Toiletten, Ruheräume, Verpflegungsbereiche und auch Raucherecken. Dort dürfen sich also nicht am Zug befindliche Spieler sowie Brettstrategen, die ihre Partie bereits beendet haben, und auch Zuschauer aufhalten. Außerhalb dieses Areals darf man sich während einer Partie selbstverständlich nicht bewegen, weil das Verhalten nicht mehr kontrollierbar wäre.
Auf die Eingangsfrage zurückzukommen, musste der Raucher leider verwarnt werden, weil er gegen die gültigen Schachregeln – wenn auch sicher nicht wissentlich – verstoßen hatte.